Studiengebühren
Die Gesellschaft hat ein Interesse an ihrer Reproduktion. Es entstehen neue und es vergehen alte soziale Positionen, die eingenommen werden müssen, sofern ihre Ausfüllung durch die Träger sozialer Rollen, die Stabilität des Gesellschaftssystems gewährt. Ausbildungsinstitutionen dienen dem Bedürfniss der Reproduktion und den Erfordernissen einer funktional differenzierten Gesellschaft. Ihr Kalkül ist die Verfügung und Distribution zugerichteten “Materials”.
Exemplarisch für die deutsche Situation ist die Orientierung an der Kostensenkung der Produktion und deren Auslagerung, zugunsten einer stärkeren Gewichtung der Entwicklung von Ideen, sowohl durch die Wissenschaften, als auch durch Unternehmen, um letztlich Gewinne zu erzielen. Dem ist ein Interesse am Anstieg der Studierendenzahlen korreliert; ausgebildeten psychischen Systemen als Medien künftiger Ideen.
Die reproduktive Gesellschaft hat ein Interesse an Akademikern (die sich zumal fortpflanzen sollen, um demographisch gestützten Sorgen abzuhelfen; Sorgen die sich im wesentlichen auf Finanzierung reduzieren lassen(?)). Sie will, dass sich Individuen ihr verpflichten. Wenn es so ist, dass unsere Pflichten die Rechte anderer auf uns sind (Nietzsche), wir eine Dialektik von Rechten und Pflichten annehmen, und also unsere Rechte auch andere verpflichten, so fragt sich, ob das Recht, das die Gesellschaft auf ein Individuum beansprucht, hat und ausübt, stärker ist als die Pflicht des Staates gegen dieses Individuum, also das Recht des Individuums.
Ich will es kurz machen: der unvermeidliche Zugriff der Gesellschaft (ein Begriff, der nicht umsonst diffus gehalten wird) muss der Zuträglichkeit gegenüber dem Individuum verpflichtet sein. Sie muss ihm im eigenen Interesse eine auf langfristige Sicht gewinnbringende Aussbildung ermöglichen, deren kraft- und zeitzehrende Teilfinanzierung nicht durch diejenigen getragen werden sollte, deren es bedarf. Mithin sind die Schematisierung der Studien und die Erhebung von Gebühren implizite Mittel der Sanktion weiterführender Interessen, die eine Gefahr für das inoffizielle Ziel der Ge- und Belehrtheit sind. Studiengebühren transformieren eine gesellschaftliche Pflicht in eine individuelle, halten schlechterdings jedoch für ihre Erstatter nicht ebenso transformierte Rechte bereit.